AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen und den besonderen Internethinweisen haben Vorrang.
1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Sobald die Reisebestätigung dem Anmelder zugegangen ist, wird für uns der Reisevertrag verbindlich.
2. Bezahlung
2.1. Mit Zugang der Reisebestätigung werden Beträge unter € 250,– sofort fällig, bei höheren Beträgen eine 20%ige Anzahlung des Reisepreises. Der restliche Betrag wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Die kompletten Reiseunterlagen werden nach Eingang der Buchung ausgehändigt, spätestens jedoch14 Tage vor Reisebeginn. Teilnehmer aus dem Ausland haben die Bezahlung spesenfrei zu veranlassen. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeitsterminen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wir Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.2. Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
3. Leistungen/Kostenpflichtige Zusatzleistungen
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots im Internet, sowie den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Sofern der Veranstalter aus von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen während des Verlaufs der Reise zusätzliche, zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht vorhersehbare Leistungen erbringt, sind diese für den Teilnehmer nach folgender Maßgabe kostenpflichtig: Fahrtkostenersatz pro gefahrenem Kilometer: € 0,40; Zeitaufwand pro aufgewendete Stunde € 40,–.
3.3. Bei nicht erreichen der Teilnehmerzahl wird auf Kundenwunsch die Tour durchgeführt und ein Aufschlag fällig.
3.4. Bei 2 Level Touren obliegt die letzte Entscheidung zur Gruppengröße dem jeweiligen Tourguide.
4. Preisänderungen
Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 5%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und wegen unvorhersehbarer Gründe der beworbene Reisepreis nicht mehr haltbar ist. Unvorhersehbare Gründe sind z. B. Wechselkursschwankungen, Versicherungszuschläge, Ölpreisänderungen, behördliche Anordnungen oder Gesetzesänderungen. Falls Preisänderungen 5 % übersteigen, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, andere Verpflegungen, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer Reiseablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten hierdurch Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Sollten Änderung des Transportmittels notwendig sein, um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns vor, diese gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen, soweit sie dem Teilnehmer zumutbar sind. Der Teilnehmer wird von Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
6. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Arthur-MTB zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist das Eingangsdatum. Wird Ihr stornierter Veranstaltungsplatz von Ihnen sofort mit einem geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornogebühren an, lediglich eine Bearbeitungspauschale von 30,- EUR. Wird der stornierte Platz nicht sofort von Ihnen nachbesetzt, müssen wir Aufwands-/ Verlustentschädigung erheben:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10%
ab 29 bis 21Tage vor Reisebeginn: 30%
ab 20 bis 11Tage vor Reisebeginn: 70%
ab 10 Tage vor Reisebeginn: 90%
ab 2 Tage vorher oder bei unbegründetem Nichterscheinen 100 % des Reisepreises
mindestens jedoch 30 Euro.
Bei Storno nach erfolgter Umbuchung auf einen späteren Termin wird der ursprünglich gebuchteTermin als Reisebeginn zugrunde gelegt. Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Storno bei Sondergruppen lt. Angebot.
Sie können bis 30. Tage vor Reisebeginn jederzeit Änderungen an Ihrer Reisebuchung veranlassen (z.B. Veranstaltungswechsel, Reisetermin, Zimmerart, usw.). Hierfür fällt lediglich eine Pauschale von 30,- EUR/Fall an. Ein Veranstaltungswechsel oder Reiseterminänderung ab 29 Tage vor Reisebeginn ist nur möglich, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren und sich zur gewünschten Veranstaltung neu anmelden.
Für alle Abendveranstaltungen, Kurse und Einzelstunden ist eine mündliche oder schriftliche Anmeldung erforderlich. Sie ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Gebühr für die Veranstaltung. Für nicht besuchte Abendveranstaltungen, Kurse und Einzelstunden wird kein Ersatz geleistet. Für Abendveranstaltungen, Kurse und Einzelstunden gelten die selben Stornofristen und Stornogebühren wie oben genannt. Sollte bedauerlicherweise ein akutes gesundheitliches Problem die Teilnahme an der Veranstaltung verhindern, sehen wir nach Zusendung eines ärztlichen Attests (per FAX, Mail) oder Einbringen eines Ersatz-Teilnehmers, von einer Stornogebühr bei Abendveranstaltungen, Kursen und Einzelstunden ab.
Unterbelegte Abendveranstaltungen, Kurse und Einzelstunden können nach Absprache zeitlich gekürzt oder im Preis erhöht werden.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
Arthur-MTB kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder auch noch nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Bis 7 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 7. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche gegenüber Arthur-MTB bestehen nicht. Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen
b) Wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Arthur-MTB nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gast den besonderen Anforderungen der Reise nicht entspricht (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.) Bei der Kündigung wird Arthur-MTB durch den jeweiligen Guide vor Ort vertreten. In diesen Fällen ist der Veranstalter nicht verpflichtet, den Reisepreis zu erstatten.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird eine einzelne Reiseleistung von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
9. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
9.1. Umbuchungen sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch € 30,–. Bei kurzfristiger Umbuchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn beträgt die Umbuchungsgebühr mindestens € 60,– zzgl. Hotelstornogebühren.
9.2. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem Angemeldeten vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und der Angemeldete haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Arrangements sowie für gegebenenfalls durch die Abtretung entstehenden Mehrkosten.
10. Voraussetzungen zur Teilnahme
Jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den sportlichen Reisen teilnehmen. Die Anforderungen sind unter der Rubrik „Anforderungen Kondition und Fahrtechnik“ im Programm ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tourguide jederzeit berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Während allen Touren besteht Helmpflicht. Der Konsum von Alkohol ist während der Touren, Kurse, Abendveranstaltungen und Einzelcoachings nicht gestattet.
Jeder Teilnehmer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Weiterhin wird der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung empfohlen. Der Abschluss einer Unfall-, Reisegepäck, Rücktransport- sowie einer Reisekrankenversicherung wird ebenfalls empfohlen und ist vom Teilnehmer selbst zu prüfen. Sonderkosten die für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall wie z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt trägt der Teilnehmer.
11. Urheberrecht
Die Aufzeichnung der Reisedaten mit GPS-Geräten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weiterveröffentlichung der GPS-Dateien ist nur mit Zustimmung und Nennung des Veranstalters gestattet. Die Nutzung der GPS-Daten für ausschließlich private Zwecke ist gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen das Urheberrecht behalten wir uns vor, strafrechtliche oder schadensersatzrechtliche Schritte einzuleiten.
12. Kündigung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt
Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände, die Arthur-MTB nicht zu vertreten hat (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Anordnungen) erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB. Der Veranstalter kann demnach für erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt auch dann, wenn Reisen wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers oder des Reiseleiters usw.) nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine die Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
13. Haftung
13.1. Da Mountainbiken zu hohen körperlichen Belastungen führt, sollten Sie durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Mountainbiken ist eine Gefahrensportart, welche fahrtechnisches Können erfordert. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den eigenverantwortlich handelnden Tourguide nicht gänzlich ausschließen. Dessen müssen Sie sich stets bewusst sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tourguides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport. Wir nehmen ihr Gepäck und ihr Fahrrad nicht in Obhut! Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
13.2. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften wir ebenfalls nicht.
13.3. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
13.4. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise.
14. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.
15. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, so müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.
16. Haftung für gemietete Fahrräder
Für angemietete Fahrräder, auch solche, die im Reisepreis eingeschlossen sind, haftet der Teilnehmer für jegliche Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.
17. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Reisen oder Reiseleistungen wie Hotel, Mietbike, Bahntransport etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners, welche wir Ihnen bei Vertragsschluss zugänglich machen.
18. Insolvenzschutz
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sind wir pflichtversichert bei der R+V Versicherung.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Eine eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsvereinbarungen berührt die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages und der anderen Vertragsbestimmungen nicht.
20. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neu-Ulm.
21. Datenschutz
Mit der Weitergabe des Namens, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
22. Veranstalter
Arthur-MTB
Arthur Linder
Kurlandweg 10
89233 Neu-Ulm
+49 731 714124
+49 17647021717
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